Sachverständiger im Gebührenrecht der Rechtsanwälte
Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und Versicherungsgesellschaften können mich abseits anwaltlicher Dienstleistung als Sachverständiger in allen Fragen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes beauftragen. Ich trete dann nicht als Rechtsanwalt auf, sondern als Sachverständiger im Sinne von §§ 402 ff. ZPO.
Mein Angebot umfasst insbesondere Gutachten zu:
gesetzlichen Gebühren nach dem RVG
Vergütungsvereinbarungen
Zulässigkeit von Erfolgshonorar
Festsetzung von Streitwerten und Gegenstandswerten
Mein Honorar als Sachverständiger richter sich nach dem JVEG.
Die Überprüfung von Honorarrechnungen für Privatpersonen oder gewerbliche Mandanten ist eine anwatliche Dienstleistung. Mein Honorar richter sich insoweit nach dem JVEG.
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